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Der rote Hahn und die alte Bauweise

 

1752 wurde fast ganz Roden Opfer der Flammen, am 24. April 1820 brannten 130 von 233 Häusern ab. 1816 und 1817 waren dagegen eher harmlose Feuer.

Wie konnte es aber sein, dass der „Rote Hahn“ (1) so großen Schaden einforderte? Um diesen Punkt nachvollziehen zu können muss man sich zwei geschichtliche Merkmale Rodens (aber auch Fraulauterns und anderer Orte) vor Augen führen: einmal die ehemalige Zugehörigkeit zum Herzogtum Lothringen und die bäuerliche Kultur Rodens.

Da Teile des Saarlandes, primär der Landkreis Saarlouis, aber auch Teile des Landkreises Merzig-Wadern, zu dem Herzogtum Lothringen (843-1766) gehörten, setzte sich dort eine Variante der Lothringer Bauerhäuser durch. Dieser Häusertyp ist gekennzeichnet durch Fachwerk und Reisig für den Grundkörper und die Nutzung von Stroh für das Dach.

Sinnvoll, wenn man daran denkt, dass ein Bauer all die notwendigen Baumaterialien quasi selbst erzeugt oder in Reichweite hat. Schlecht bis katastrophal führt man sich vor Augen, dass sich die Wohnordnung oder vielleicht sollte man es besser als Wohn-Gewohnheit bezeichnen, im Laufe der Jahrhunderte änderte.

Bei der verstreuten Bewohnung eines Gebietes, ist es schlimm für eine betreffende Familie, wenn das trockene Strohdach Feuer fängt. Da aber die Häuser immer näher zueinander rückten und eine dörfliche Gemeinschaft etablierten, nutzen auch Brandschutzmauern, so diese denn überhaupt existierten(2), nichts. Dach an Dach, Stroh an Stroh, Feuer an Feuer. Ein Dominoeffekt ist vorprogrammiert (man kennt dies aus dem alten Rom, aber auch aus Japan, wo Holz und Papier als Baumaterial dominierten).

Nun könnte man immer noch argumentieren, dass das Stroh doch zuerst einmal entzündet werden musste und dies doch sicherlich nicht gerade so nebenbei passiert. Hier kommen zwei Faktoren, die Brände begünstigten. Einmal die Schornsteine, die oft auch Holz gebaut, nur knapp über die Dächer herausragten, Funkenflug also begünstigten, zum anderen offene Feuer, auch in Form von offenem Licht und von Pfeifen(3).

Mit der Brandordnung von 1816 reagierte die Verwaltung auf das Kernproblem und verbot Strohdächer (Ausnahmen: zu arme Familien sowie bei Haus-zu-Haus-Abstand mehr als 2.000 preußische Schritt) und wies die Verwendung von Tonziegeln oder anderen nicht entflammbaren Stoffen an. Damit folgt sie z.B. dem Conseil de Stanislas vom 10.05.1758. Sprich, die ehemaligen Erfinder des Bautyps waren auch bei der Problembehebung schneller gewesen.

 

(1) Die lodernden Flammen erinnern an den roten Kamm eines Hahns.

(2) Nachweisbar erst ab 1840 und nicht in Roden.

(3) vgl. Brandordnung vom 2. Oktober 1816; Verbot von offenem Licht, Verbot des Rauchens offener Pfeifen in Saarlouis

 

Andreas Neumann

 

 

 
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